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Das Ende von tausenden Kurzzeitvermietungen und Sperre für Chania

Der ‚plötzliche Tod‘ von tausenden Kurzzeitvermietungen am 1. Oktober und werden die Genehmigungen für Kurzzeitvermietungen in Chania ebenfalls ausgesetzt?

No Airbnb

Der ‚plötzliche Tod‘ von tausenden Kurzzeitvermietungen

Am 1. Oktober startet eine neue Regelung, die es in sich hat für Betreiber von Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Unterkünfte, die nicht als Hauptnutzung gemeldet sind, fliegen automatisch aus den offiziellen Listen und gelten ab dann als illegal.

Die Behörden setzen das Ganze per elektronischer Kontrolle durch, damit wirklich nur rechtmäßig gemeldete Unterkünfte angeboten werden.

Sobald die Behörden Unstimmigkeiten entdecken, informieren sie direkt die Kurzzeitvermietungs-Plattformen.

Diese müssen dann zügig alle nicht konformen Objekte aus dem Angebot nehmen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert empfindliche Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro pro Verstoß.

Damit ist eigentlich klar, dass die gesetzlichen Anforderungen für alle Vermieter verbindlich sind – kein Schlupfloch mehr.

Wichtige Erkenntnisse

  • Nur als Hauptnutzung registrierte Unterkünfte sind künftig legal auf Kurzzeitplattformen.
  • Ungemeldete Unterkünfte werden automatisch aus den offiziellen Listen gestrichen.
  • Verstöße gegen die Regeln ziehen hohe Geldstrafen nach sich.

Ablauf für Airbnb-Unterkünfte

Wenn die neuen Regeln greifen, starten die Behörden mit stichprobenartigen Kontrollen.

Gemischte Teams aus der Steuerbehörde (AADE) und dem Tourismusministerium übernehmen das – manchmal auch unabhängig voneinander.

Wenn jemand eine Beschwerde einreicht, schauen die Teams auch da genauer hin.

Vermieter kriegen mindestens 10 Tage vor einer Kontrolle schriftlich Bescheid.

So bleibt genug Zeit, um sich vorzubereiten.

Das Verfahren läuft ziemlich klar ab, damit alles transparent bleibt.

Wer sich trotzdem nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld von 5.000 Euro rechnen.

Das soll wirklich dafür sorgen, dass alle Betreiber die Regeln einhalten.

Das Ziel? Illegale Vermietungen sollen endlich weniger werden und der Markt soll übersichtlicher werden.

Wichtige Punkte im Überblick

Punkt
Beschreibung
Benachrichtigung
Mindestens 10 Tage vor Kontrolle
Kontrollteams
Kombination aus Steuer- und Tourismusbehörde
Auslöser der Kontrollen
Stichproben und Beschwerden
Bußgeldhöhe
5.000 Euro pro Verstoß

Die Behörden kontrollieren regelmäßig, ob die neuen Vorgaben eingehalten werden.

Vor allem die Angabe der Nutzung als Hauptwohnsitz spielt dabei eine große Rolle.

Wer das nicht erfüllt, verschwindet aus den Listen und gilt als illegal.

Voraussetzungen

Ab 1. Oktober 2025 gelten neue Bedingungen für alle Objekte, die auf Kurzzeitvermietungsplattformen auftauchen wollen.

Die Anforderungen sollen Sicherheit und Komfort für Gäste garantieren – klingt vernünftig, oder?

Grundlegende Anforderungen:

  • Hauptnutzräume brauchen genug Tageslicht und frische Luft.
  • In allen wichtigen Räumen muss es Klimaanlage und Heizung geben.
  • Ein Fehlerstromschutzschalter (RCD) schützt vor Stromschlägen – Pflicht!
  • Feuerlöscher und Rauchmelder sind in jeder Unterkunft vorgeschrieben.
  • Fluchtwege müssen klar und sichtbar gekennzeichnet sein.
  • Ein Elektriker muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Elektroanlagen sicher sind.

Versicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen:

  • Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht – sie muss Schäden und Unfälle während des Aufenthalts abdecken.
  • Ein aktuelles Zertifikat für Schädlingsbekämpfung (gegen Mäuse und Insekten) ist nötig.
  • Vor Ort muss ein Erste-Hilfe-Kasten bereitstehen.
  • Ein Notfallhandbuch, egal ob gedruckt oder digital, muss zugänglich sein.

Diese Vorgaben sind verbindlich und Teil der neuen Gesetze für Kurzzeitvermietungen.

Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Geldstrafen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit gestaffelten Bußgeldern rechnen.

Beim ersten Mal sind es 5.000 €.

Passiert ein zweiter Verstoß innerhalb von zwölf Monaten, steigt das Bußgeld auf 10.000 €.

Beim dritten Mal (oder öfter) innerhalb des Zeitraums werden sogar 20.000 € fällig.

Man muss die Bußgelder innerhalb von 15 Tagen zahlen.

Wer das verschläft, bekommt es mit Zwangseintreibung zu tun – nicht gerade angenehm.

Geplant sind übrigens auch weitere Einschränkungen, wie ein Ausweitungsverbot für neue Airbnb-Unterkünfte in mehr Regionen.

Die Behörden wollen damit den Markt endlich besser in den Griff bekommen.

Verstoßanzahl
Bußgeld (€)
Zahlungsfrist
1. Verstoß
5.000
15 Tage
2. Verstoß (innerhalb 12 Monate)
10.000
15 Tage
3. und folgende Verstöße
20.000
15 Tage

Ob die strenge Kontrolle wirklich für mehr Ordnung sorgt? Man darf gespannt sein.

Quelle: Creta Times

Werden die Genehmigungen für Kurzzeitvermietungen in Chania ebenfalls ausgesetzt?

Leuchtturm von Chania
Leuchtturm von Chania

Die griechische Regierung will neue Genehmigungen für Kurzzeitvermietungen nach Airbnb-Modell in mehreren Regionen stoppen.

Sie versucht damit, den Immobilienmarkt zu regulieren und die Wohnraumkrise einzudämmen.

Gerade prüft die Regierung, ob sie das Ganze auch auf weitere Gebiete ausweitet – Chania steht da ziemlich weit oben auf der Liste.

In Chania hängen viele Eigentümer finanziell an ihren Kurzzeitvermietungen.

Die hohe Nachfrage von Touristen sorgt aber oft dafür, dass Einheimische kaum noch langfristige Wohnungen finden.

Mit der möglichen Aussetzung der Genehmigungen will man da gegensteuern.

Wichtige Punkte zur aktuellen Situation in Chania:

  • Geplante Ausdehnung: Fünf weitere Regionen, darunter Chania, könnten bald unter eine Aussetzung fallen.
  • Auswirkungen auf Vermieter: Neue Anträge auf Genehmigungen könnten vorübergehend nicht mehr angenommen werden.
  • Zielsetzung: Verbesserung der Wohnraumsituation durch Beschränkung der Kurzzeitvermietungen.

Wie lange die Aussetzung gilt und welche Details genau greifen, steht noch nicht fest.

Man rechnet aber damit, dass die Regelung ziemlich bald kommt.

Vermieter und Interessenten sollten die Lage wirklich im Auge behalten, denn manchmal beschließen die Behörden sowas ja recht spontan.

Gerade für Eigentümer ist ein klarer Überblick wichtig.

Die Steuerbehörde AEDE (ΑΑΔΕ) hat schon einen Leitfaden veröffentlicht, der viele Fragen klärt.

Ab dem 1. Oktober 2025 sollen die neuen Restriktionen gelten – das wird für viele Vermieter eine Umstellung.

Wer jetzt vermietet, sollte sich echt einlesen.

Thema
Details
Beginn der Restriktionen
Ab 1. Oktober 2025
Betroffene Gebiete
Erweiterung auf Chania und vier weitere Regionen
Gründe
Engpässe am Wohnungsmarkt reduzieren
Wichtig für Vermieter
Anträge auf neue Genehmigungen werden eingefroren
Veröffentlicht durch
AEDE mit neuem Leitfaden für Kurzzeitvermietungen

Die Einschränkungen treffen nur neue Anträge, nicht bestehende Genehmigungen.

So wollen die Behörden den Markt besser im Blick behalten und das wilde Wachstum der Kurzzeitvermietungen bremsen.

Interessant: Die Regierung plant auch finanzielle Anreize für langfristige Vermietungen.

Mehr Wohnraum für Einheimische und weniger Stress durch reine Touristenvermietungen – das ist das Ziel.

Wer mehr Details zu den geplanten Änderungen und der möglichen Ausweitung sucht, findet Infos zu den geplanten Sperren auch in Chania.

Die Lage bleibt dynamisch – Änderungen können schnell kommen, also besser regelmäßig nachschauen.

Eigentümer in beliebten Städten wie Chania werden sich wohl auf neue Regeln einstellen müssen.

Das betrifft nicht nur das Geld, sondern auch die Verwaltung der Vermietungen.

Wer da nicht vorbereitet ist, riskiert Nachteile.

Wahrscheinlich wird es bald weniger kurzfristige Vermietungen geben.

Das verändert, wie man Immobilien nutzen kann.

Die Behörden hoffen, so den Wohnungsmarkt zu entlasten und nachhaltiger zu machen.

Ob das klappt, zeigt sich dann in den nächsten Monaten.

Neue Vorschriften für Kurzzeitvermietungen – Wohnraummangel in Chania und anderen Regionen

Akropolis
Akropolis in Athen.

Die Regierung will die Aussetzung neuer Lizenzen für Kurzzeitvermietungen wie Airbnb auf fünf weitere Regionen ausweiten. Neben dem verlängerten Verbot im Zentrum Athens stehen jetzt auch Thessaloniki, Santorini, Chania, Paros und Chalkidiki auf der Liste.

In diesen Gebieten schießt die touristische Nachfrage geradezu durch die Decke. Das verschärft die Wohnraumsituation für Einheimische spürbar.

Immer mehr Immobilien tauchen auf Kurzzeitplattformen auf. Dadurch schrumpft das Angebot an langfristigen Mietwohnungen spürbar zusammen.

Allein in den letzten zwei Jahren sind die Mietpreise um etwa 20 % gestiegen. Besonders in Thessaloniki gibt’s kaum noch klassische Mietwohnungen, weil so viele Eigentümer lieber an Touristen vermieten.

Lokale Behörden in Chania schlagen Alarm und wollen schnelle Beschränkungen, um den Charakter der Stadt zu bewahren. Santorini, Paros und Chalkidiki kämpfen mit ähnlichen Problemen.

Dort sorgt die starke Nachfrage nach Kurzzeitvermietungen für ein ziemliches Durcheinander am Wohnungsmarkt. Für die festen Bewohner wird es echt schwer, noch bezahlbare Wohnungen zu finden.

Im Juli 2025 standen fast 246.000 Immobilien als Airbnb-Unterkünfte im Register. Das sind über eine Million Betten.

Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 57.000 Objekten. Die Auslastung bleibt mit etwa 51 % ziemlich konstant.

Attika hat den größten Anteil am Markt, fast ein Drittel aller Angebote. Danach kommen die südlichen Ägäis-Inseln und Mittelmakedonien mit jeweils rund 26.000 gelisteten Unterkünften.

Ab Oktober 2025 gelten strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen. Die Finanzbehörden haben dazu klare Richtlinien veröffentlicht, die die Pflichten von Eigentümern und Verwaltern genauer festlegen.

Mit diesen Maßnahmen will die Regierung den Boom bei Ferienwohnungen etwas bremsen. Es geht darum, wieder mehr Balance auf dem Immobilienmarkt zu schaffen.

Wer die Entwicklungen verstehen will, sollte sich die aktuellen und geplanten Änderungen im Steuer- und Lizenzrecht anschauen. Die neuen Vorschriften sollen die Wohnungsnot in Chania und anderen betroffenen Regionen zumindest etwas abfedern.

Wichtige Punkte der neuen Regelungen:

  • Ausweitung des Lizenzstopps auf weitere stark betroffene Gebiete
  • Strengere Kontrollen und Meldepflichten für Kurzzeitvermieter
  • Förderung von Langzeitmieten durch steuerliche Anreize
  • Begrenzung der maximalen Vermietungszeit pro Jahr

Das Ziel ist klar: Mehr dauerhafter Wohnraum, stabilere Mieten. Gleichzeitig will niemand den Tourismus komplett ausbremsen – das wäre auch nicht realistisch.

Regionale Besonderheiten im Überblick:

Region
Aktuelle Situation
Geplante Maßnahmen
Chania
Stark zunehmende Kurzzeitvermietungen, starker Wohnraummangel
Schnelle Einführung restriktiver Regeln
Thessaloniki
Zunehmende Ähnlichkeit zu Athen, kaum noch Langzeitangebote
Ausweitung des Verbots für Neulizenzen
Santorini
Übersteigerte Nachfrage, Wohnmarkt verzerrt
Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen
Paros
Hoher Druck auf Mietwohnungsmarkt
Steuerliche und rechtliche Anpassungen
Chalkidiki
Steigen­de Prei­se, geringe Verfügbarkeit
Strikte Kontrollen und Lizenzvergabe

Die Herausforderungen in diesen Regionen sind echt nicht ohne. Es braucht eine Strategie, die sowohl die Einwohner schützt als auch den Tourismus nicht aus den Augen verliert.

Die neuen Vorschriften setzen klare Grenzen für die Kurzzeitvermietung – aber sie ignorieren die wirtschaftliche Bedeutung nicht völlig. Das ist schon ein Balanceakt.

Weiterführende Infos zu den Maßnahmen und ihrer Umsetzung sind für Vermieter und Behörden jetzt besonders wichtig. Nur so können sie die neuen Regeln richtig anwenden und vielleicht ein Stück weit zur Lösung der Wohnungsnot beitragen.

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