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Wichtiger Stichtag steht bevor: Was Eigentümer von Kurzzeitmietobjekten bis zum 28. Februar 2026 tun müssen

Kurznachricht vom Donnerstag, 15. Januar 2026:

airbnb-massnahmen

Eigentümer und Verwalter von Immobilien, die Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen (z. B. über Airbnb, Booking oder VRBO) erzielen, stehen vor einem wichtigen Stichtag, der nicht ignoriert werden sollte. Bis zum 28. Februar 2026 müssen alle relevanten Daten für Einkünfte aus dem Jahr 2025 auf der offiziellen Plattform der griechischen Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) fertiggestellt und korrigiert sein.

Werden diese Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen, kann dies zu hohen Steuern und erheblichen Geldstrafen führen, selbst für Einkünfte, die noch nicht vollständig eingezogen wurden.

✅ Was bis zum 28. Februar 2026 zu tun ist

Bis Ende Februar müssen Eigentümer und Verwalter von Kurzzeitvermietungen:

ihre Einkommensangaben für 2025 im Kurzzeitvermietungsregister fertigstellen
Fehler, Auslassungen oder unvollständige Einträge in vorläufigen Erklärungen korrigieren
die Begünstigten und die Prozentsätze der Einkommensaufteilung bestätigen, sofern zutreffend

Die endgültigen Angaben im Register werden von den Steuerbehörden zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für jeden Begünstigten herangezogen.

Wichtig ist, dass Korrekturen ohne Strafen und ohne Änderung der Immobilienregistrierungsnummer (AMA) vorgenommen werden können, sofern sie innerhalb der Frist abgeschlossen sind.

💸 Warum Genauigkeit entscheidend ist

Wenn Fehler oder fehlende Daten nicht korrigiert werden, riskieren Steuerzahler, auf 100 % des ursprünglich angegebenen Einkommens besteuert zu werden, auch wenn sie nicht den gesamten Betrag tatsächlich erhalten haben.

Bei Immobilien mit mehreren Begünstigten muss das Einkommen entsprechend der Eigentums- oder Anspruchsanteile richtig zugewiesen werden. Eine falsche Zuweisung kann später zu Steuerprüfungen und zusätzlichen Steuerbelastungen führen.

📊 Wie Einkünfte aus Kurzzeitvermietungen besteuert werden

Nach den derzeitigen Rahmenbedingungen gilt:

– Einkünfte aus Kurzzeitvermietungen werden ab dem ersten Euro besteuert.
– Die Steuersätze liegen zwischen 15 % und 45 %, abhängig vom Gesamteinkommen.
– Die Mindeststeuerbeträge für 2026 werden auf der Grundlage der Einkommensgrenzen für Selbstständige berechnet, wobei die Sätze zwischen 9 % und 44 % liegen.

Daher ist eine genaue und zeitnahe Berichterstattung für die Finanzplanung und die Einhaltung der Vorschriften unerlässlich.

🔍 Verstärkte Prüfungen unter Verwendung von Plattformdaten

Die AADE hat ihre Prüfungen zur Aufdeckung nicht deklarierter oder versteckter Einkünfte erheblich verstärkt. Die Behörden erhalten nun detaillierte Informationen direkt von internationalen Plattformen, darunter:

– Name des Eigentümers oder Verwalters der Immobilie
– Adresse und Steuer-ID (AFM)
– Angaben zum Inhaber des Bankkontos (IBAN)
– Erhaltene Einkünfte, Provisionen, Gebühren und Steuern
– Mietdauer, Anzahl der Übernachtungen und Adresse der Immobilie

Anhand dieser Daten können die Steuerbehörden die Angaben mit den tatsächlichen Aktivitäten auf der Plattform abgleichen, sodass kaum Spielraum für Unstimmigkeiten bleibt.

🚨 Strafen, die Sie kennen sollten

Die Nichteinhaltung der Registrierungs- und Meldepflichten kann zu **hohen Geldstrafen** führen, darunter:

▪ Nichtregistrierung im Register für Kurzzeitvermietungen
– Geldstrafe in Höhe von 50 % des Bruttojahreseinkommens
– Mindeststrafe von 5.000 € pro Jahr
– Wiederholte Verstöße können zu doppelten oder vierfachen Geldstrafen führen.

▪ Nichtvorlage oder Vorlage unrichtiger Erklärungen für Kurzzeitaufenthalte
– Geldstrafe in Höhe des doppelten Mietbetrags
– Bei verspäteter Einreichung der Erklärungen wird eine zusätzliche Verwaltungsstrafe in Höhe von 100 € fällig.

Die Strafen werden gegen den Immobilienverwalter oder, falls kein separater Verwalter benannt ist, gegen den Eigentümer/Nutznießer verhängt.

🏠 Fazit

Angesichts der zunehmenden Kontrollen und der beispiellosen Datentransparenz sollten Eigentümer von Kurzzeitmietobjekten den 28. Februar 2026 als unverhandelbare Frist betrachten.

Wenn Sie sich jetzt die Zeit nehmen, Ihre Erklärungen zu überprüfen, zu korrigieren und fertigzustellen, können Sie:
– unnötige Steuern vermeiden
– kostspielige Bußgelder verhindern
– die griechischen Steuergesetze vollständig einhalten

Im Zweifelsfall kann die Konsultation eines Steuerberaters vor Ablauf der Frist sowohl Geld als auch Stress sparen.

Warten Sie nicht – überprüfen Sie noch heute Ihre Unterlagen zu Kurzzeitvermietungen und stellen Sie sicher, dass alles korrekt ist, bevor die Frist abläuft.

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