Was ist bis zum Jahresende noch mit dem griechischen Finanzamt zu klären?
Der Spaß mit dem griechischen Finanzamt zum Jahresende
Jetzt, kurz vor Jahresende, stehen viele Steuerzahler in Griechenland noch mit offenen Pflichten da. Besonders die Kfz-Steuerzahlungen für 2026 drücken – die Behörden erwarten die Zahlung bis spätestens 31. Dezember.
Wer zu spät zahlt, muss mit gestaffelten Strafen rechnen. Je länger man wartet, desto höher wird’s – und das kann richtig teuer werden.
Zudem gibt’s noch diverse nachträgliche Steuererklärungen: nicht gemeldete Einkünfte aus Vorjahren, Anpassungen bei Mieteinnahmen, Nachweise zu Lebenshaltungskosten. Die Behörden haben klargemacht, dass sie jetzt weniger Kulanz bei Fristverlängerungen zeigen.
Wer schlau ist, erledigt alles rechtzeitig – sonst wird’s stressig.
Ab dem 1. Januar 2026 staffeln sich die Säumniszuschläge wie folgt
Ab 1. Januar 2026 steigen die Zuschläge bei verspäteter Zahlung der Fahrzeuggebühren gestaffelt an. Wer erst im Januar bezahlt, zahlt 25 % Zuschlag.
Im Februar werden’s schon 50 %. Ab dem 1. März knallt’s dann: 100 % Zuschlag auf die ursprüngliche Gebühr.
- Der Zuschlag liegt immer bei mindestens 30 Euro, egal wie klein der Betrag eigentlich wäre.
- Wer sein Auto abmelden will, muss das bis spätestens 31. Dezember erklären.
- Die Kennzeichen gibt man jetzt digital über die Plattform myCar der Steuerbehörde ab – das spart Zeit und Nerven.
Mal als Rechenbeispiel, ganz simpel:
Zahlungstermin | Zuschlag (%) | Beispiel: Gebühr 100 € | Endbetrag |
|---|---|---|---|
Januar | 25 % | 100 € | 125 € |
Februar | 50 % | 100 € | 150 € |
Ab 1. März | 100 % | 100 € | 200 € |
Ein paar Hinweise aus der Praxis:
- Selbst wenn der Zuschlag rechnerisch unter 30 € liegt, werden mindestens 30 € fällig.
- Wer das Fahrzeug stilllegen will, muss die Erklärung bis Jahresende abgeben, sonst kommen weitere Kosten auf einen zu.
- Die digitale Abgabe der Kennzeichen über myCar zählt offiziell und spart Papierkram und Behördengänge.
Erklärungen zu nachgezahlten Leistungen
Wer 2024 Nachzahlungen bekommen hat, muss für diese Beträge gesonderte Steuererklärungen abgeben. Das betrifft Angestellte, Rentner, aber auch andere Steuerpflichtige.
Jede Nachzahlung muss für das Jahr erklärt werden, zu dem sie eigentlich gehört. Man reicht die Erklärungen also getrennt für jedes Bezugsjahr ein.
Wenn jemand 2024 Geld bekommt, das aber eigentlich 2022 zusteht, muss er das für 2022 angeben. Geht’s um verschiedene Jahre, braucht man mehrere Nachmeldungen – für jedes Jahr eine.
Fristen und was passiert, wenn man’s verpasst:
- Die Nachmeldungen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2025 raus.
- Wer zu spät dran ist, zahlt Bußgelder und Zinsen auf die Steuern.
- Am besten reicht man alles rechtzeitig elektronisch ein. Für alte Jahre, wo das nicht geht, muss es schriftlich laufen.
Wie läuft die Zahlung der Nachsteuer?
- Die Steuerbehörde schickt nach der Erklärung einen neuen Steuerbescheid.
- Die zusätzliche Steuer muss bis spätestens 31. Januar 2026 bezahlt werden.
- Wer Probleme beim Bezahlen hat, kann eine Ratenzahlung beantragen – bis zu 48 Monate sind drin, natürlich mit Zinsen.
Elektronisch oder auf Papier?
- Für Steuerjahre ab 2015 macht man alles online über das Steuerportal. Die Plattform führt einen durch die Schritte.
- Für Jahre vor 2015 bleibt nur der Papierweg – da hilft es, beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen, damit alles korrekt läuft.
Worauf sollte man beim Ausfüllen achten?
- Jede Nachzahlung muss mit dem richtigen Bezugsjahr markiert werden.
- Alle Belege und Zahlungsnachweise sollte man beilegen oder hochladen.
- Hat man Nachzahlungen aus verschiedenen Quellen, führt man die Beträge getrennt auf.
Kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Prüfen, für welche Jahre die Nachzahlungen gelten.
- Für jedes Jahr eine eigene Änderungserklärung vorbereiten.
- Online einreichen, wenn’s ab 2015 ist; sonst schriftlich abgeben.
- Auf den Steuerbescheid achten und den Zahlungstermin im Blick behalten.
- Bei Bedarf eine Ratenvereinbarung mit der Steuerbehörde beantragen.
Tipps, damit nichts schiefgeht:
- Vorher klären, welches Jahr zu welchem Betrag gehört – sonst gibt’s Ärger.
- Kopien von allen Unterlagen aufheben, falls die Behörde nachfragt.
- Bei Unsicherheit lieber mal einen Steuerberater oder die Steuerstelle fragen.
Hier eine schnelle Übersicht zu Fristen und Möglichkeiten:
Angelegenheit | Frist / Option |
|---|---|
Einreichung geänderter Erklärungen | Bis 31.12.2025 |
Zahlung zusätzlicher Steuer | Bis 31.01.2026 |
Ratenzahlung | Bis zu 48 monatliche, verzinste Raten (auf Antrag) |
Elektronische Abgabe | Steuerjahre ab 2015 |
Schriftliche Abgabe | Steuerjahre vor 2015 |
Und ein paar formale Hinweise zum Schluss:
- Die Steuerbehörde stellt für die elektronische Abgabe passende Formulare und Hilfen bereit.
- Wer viele Jahre oder hohe Beträge nachmelden muss, sollte sich professionelle Hilfe holen.
- Rechtzeitige Abgabe schützt vor unnötigen Kosten und Stress mit dem Gesetz.
Änderungserklärung zur Mieterstattung
Mieter, die zu wenig oder gar keine Rückerstattung vom Mietzins bekommen haben, können bis Mitternacht eine geänderte Steuererklärung abgeben. Um den vollen Anspruch zu sichern, reicht es, nur die Angaben zur gezahlten Miete zu korrigieren.
Du musst wirklich nur diese Felder anpassen. Gibt’s sonst keine Änderungen, drohen keine Strafen oder zusätzlichen Steuern.
Unbedingt dran denken: Immer die jährlichen Mietbeträge eintragen, nicht die Monatsmiete. Das klingt banal, aber viele vertippen sich da und geben versehentlich die Monatsmiete im Jahresfeld an.
Wenn das passiert, fällt die Rückzahlung natürlich kleiner aus. Mit einer Korrektur kannst du das aber wieder in Ordnung bringen.
Hattest du mehrere Hauptwohnungen nacheinander, dann trag für jede Wohnung den tatsächlich gezahlten Jahresmietbetrag separat ein. Für studentische Wohnsitze gilt das genauso – jede Unterkunft einzeln mit dem Jahresbetrag angeben.
Folgende Angaben solltest du ergänzen oder kontrollieren:
- Jahresgesamtsumme der gezahlten Miete pro Wohnung
- Steuer-Identifikationsnummern der Vermieter (AFM)
- Nummer des Mietvertrags
- Zählernummer des Stromanschlusses für die jeweilige Wohnung
Fehlt deine IBAN noch? Trag sie am besten sofort nach, sonst kann die Erstattung nicht überwiesen werden.
Wenn du die Korrektur rechtzeitig einreichst, hast du ziemlich gute Chancen auf eine Auszahlung bis Mitte Januar.
Beim Ausfüllen hilft es, diese Punkte durchzugehen:
- Stimmt der eingetragene Betrag mit dem, was du wirklich bezahlt hast?
- Hast du Jahresbeträge statt Monatsbeträge eingetragen?
- Sind die Vermieter-AFMs vollständig und korrekt?
- Ist die Mietvertragsnummer richtig?
- Hast du die IBAN hinterlegt, falls noch nicht geschehen?
Kurze Checkliste zur Korrektur:
- Nur Mietausgaben ändern
- Jahresbeträge eintragen, nicht Monatsmieten
- Vermieter-AFM hinzufügen
- Mietvertragsnummer angeben
- Stromzählernummer angeben
- IBAN ergänzt
Bist du unsicher, was du eingetragen hast? Dann schnapp dir am besten die alten Belege und Kontoauszüge.
Die helfen, die gezahlten Summen richtig zu belegen und Fehler zu vermeiden.
Sobald alles passt, rechnet das Finanzamt neu und zahlt eventuelle Differenzen aus.
Nachweise und weitere Erklärungen
Viele Leute müssen bis Ende Dezember noch formelle Angaben machen, um ihre Steuerlage zu klären. Dazu gehören Meldungen, mit denen Familiengeschenke in Geldform dokumentiert werden.
Nur so lassen sich bestimmte Lebenshaltungs- oder Vermögenswerte steuerlich rechtfertigen. Willst du solche Zuwendungen nutzen, musst du die passenden elektronischen Formulare pünktlich einreichen.
Auch Erben stehen unter Zeitdruck: Für Menschen, die im Vorjahr verstorben sind, müssen die steuerlichen Erklärungen jetzt elektronisch rausgehen. Das klappt aber nur, wenn das Steuerregister die Todesdaten und die Angaben zu den Erben schon kennt.
Die Einträge übernimmt die Steuerbehörde, sobald die Erben die nötigen Unterlagen vorlegen. Klingt bürokratisch, ist aber leider Pflicht.
Wer im vergangenen Jahr ins Ausland umgezogen ist, muss ebenfalls bis Ende Dezember die Steuererklärung abgeben. Das betrifft alle, die ihren Wohnsitz wirklich verlegt haben – da gelten besondere Melde- und Nachweispflichten.
Abseits dieser Sonderfälle gibt’s noch die ganz normalen Jahrespflichten. Es stehen noch Raten für die Immobiliensteuer (ENFIA) und die Einkommenssteuer an.
Die zehnte ENFIA-Rate und die sechste Rate der Einkommenssteuer laufen jetzt aus. Am besten kurz checken, ob noch was offen ist, und rechtzeitig zahlen.
Wer eine Stundung oder Ratenvereinbarung mit dem Finanzamt hat, sollte die vereinbarten Teilzahlungen unbedingt einhalten. Sonst drohen Zusatzgebühren oder sogar Zwangsmaßnahmen.
Hier ein paar praktische Tipps:
- Elektronisch einreichen: Viele Erklärungen gehen nur noch online. Prüfe, ob alles freigeschaltet ist und die Daten im Steuerkonto stimmen.
- Belege bereitlegen: Für Geldgeschenke, Todesfälle und Wohnsitzwechsel braucht man unterschiedliche Dokumente. Kopien griffbereit halten, damit später nichts fehlt.
- Fristen auf dem Schirm behalten: Ende Dezember ist wirklich die Deadline. Wer zu spät dran ist, riskiert Nachteile.
- Raten checken: Bei Ratenzahlung hilft ein Abgleich der Kontobewegungen mit dem Zahlungsplan.
Und nochmal als Checkliste:
- Geldgeschenke/Elternüberweisungen: elektronisch melden.
- Erklärungen Verstorbener: digital übermitteln, nachdem Todesdaten eingetragen sind.
- Wohnsitz im Ausland: Steuererklärung abgeben.
- ENFIA- und Einkommensteuer-Raten: rechtzeitig zahlen.
- Ratenvereinbarungen: Monatszahlungen im Blick behalten.



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