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ENFIA 2026: Es stehen große Steueränderungen bevor – Was 1 Million griechische Immobilienbesitzer wissen müssen

Kurznachricht vom Montag, 2. März 2026:

Wohnhäuser auf Kreta
Wohnhäuser auf Kreta

Griechische Immobilienbesitzer bereiten sich auf erhebliche Änderungen ihrer jährlichen Grundsteuerbescheide vor. Die Abrechnungen der einheitlichen Immobiliensteuer (ENFIA) sollen bis Mitte März verschickt werden und bringen eine radikale Änderung der Art und Weise mit sich, wie die Steuer berechnet und im ganzen Land verteilt wird.

Für etwa 1 Million Immobilienbesitzer wird 2026 das letzte Jahr sein, in dem sie die ENFIA in ihrer derzeitigen Form zahlen. Für viele andere stehen erhebliche Ermäßigungen – oder sogar vollständige Befreiungen – bevor.

Was ändert sich?

Die neuen ENFIA-Berechnungen stellen eine der bedeutendsten Überarbeitungen des griechischen Grundsteuersystems in den letzten Jahren dar. Der Countdown hat bereits begonnen: Die griechische Steuerbehörde (AADE) hat die Berechnungen für 7,3 Millionen Immobilien im ganzen Land abgeschlossen, wobei die erwarteten Steuereinnahmen insgesamt fast 2,3 Milliarden Euro erreichen dürften.

Hier kommt der entscheidende Punkt: Mindestens 2 von 7 Immobilienbesitzern werden im Vergleich zu den Vorjahren Ermäßigungen erhalten – eine dramatische Verschiebung in der Verteilung der Steuerlast.

Die 50-prozentige Ermäßigung: Ländliche Immobilien werden entlastet

Der größte Vorteil kommt Immobilienbesitzern in über 13.000 Siedlungen in ganz Griechenland zugute. Hauptwohnsitze in Gemeinden mit weniger als 1.500 Einwohnern (oder bis zu 1.700 Einwohnern in Grenzregionen wie Evros und Westmakedonien) werden 2026 eine Senkung der ENFIA um 50 % erfahren.

Noch bedeutender: Ab 2027 wird die ENFIA für diese Immobilien vollständig abgeschafft.

Diese Befreiung gilt für etwa 1 Million Hauptwohnsitze im Wert von bis zu 400.000 Euro und ist damit eine der großzügigsten Erleichterungen im System.

Versicherungsprämienrabatte: Der Schutz Ihres Zuhauses zahlt sich aus

Immobilieneigentümer, die ihre Häuser freiwillig gegen Erdbeben, Feuer und Überschwemmungen versichert haben, werden sofort entlastet. Die Rabattstruktur ist großzügig:

* 20 % Ermäßigung: Für versicherte Hauptwohnsitze im Wert von bis zu 500.000 €
* 10 % Ermäßigung: Für versicherte Immobilien im Wert von über 500.000 €

Im vergangenen Jahr profitierten 359.494 Immobilienbesitzer von diesem Rabatt, wobei etwa 250.000 die maximale Ermäßigung von 20 % erhielten. Wenn Sie Ihre Versicherung im Jahr 2025 mindestens 3 Monate lang aufrechterhalten haben, sind Sie anspruchsberechtigt.

Einkommens- und Vermögensgrenzen: Wer erhält noch weitere Erleichterungen?

Eine 50-prozentige ENFIA-Ermäßigung ist auch für diejenigen verfügbar, die alle drei Kriterien erfüllen:

* Steuerpflichtiges Familieneinkommen: bis zu 9.000 € (zuzüglich 1.000 € für Ehepartner und jede unterhaltsberechtigte Person)
* Gesamtbebautfläche: bis zu 150 Quadratmeter
* Gesamtvermögen: bis zu 85.000 € (Alleinstehende), 150.000 € (Paare) oder 200.000 € (Familien mit 2 oder mehr Kindern)

Vollständige Befreiungen: Keine ENFIA für diese Gruppen

Eine vollständige Steuerbefreiung (keine ENFIA) gilt für:

* Familien mit mehreren Kindern: Familien mit 3 oder mehr Kindern
* Menschen mit Behinderung: Menschen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 80 %
* Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen von höchstens 12.000 € (zuzüglich 1.000 € pro Ehepartner/Kind)
* Grundstücksgröße: Bebaute Fläche von höchstens 150 Quadratmetern

Allein diese beiden Kategorien umfassen fast 1 Million Immobilienbesitzer.

Wer muss mehr zahlen?

Auf der anderen Seite wird die ENFIA für Immobilienbesitzer erhöht, die:

* im Jahr 2025 Immobilien gekauft oder übertragen bekommen haben (Schenkung, Erbschaft, elterliche Zuwendung)
* Eigentumsrechte erworben haben (vollständiges oder teilweises Eigentum, Nießbrauch)
* im Jahr 2025 nicht genehmigte Bauten oder halb-außenliegende Räume legalisiert haben

Die entscheidende Frist: Das Formular E9 ist jetzt geschlossen

Hier kommt der wichtige Punkt: Die E9-Plattform wurde am 19. Februar 2026 endgültig geschlossen. Bis zur Veröffentlichung der Abrechnungsbescheide werden keine neuen Korrekturen oder Änderungen mehr akzeptiert.

Wenn Sie die Frist versäumt haben und bei Erhalt Ihrer ENFIA-Abrechnung Fehler oder nicht angegebene Immobilien entdecken, müssen Sie nach Abschluss des Abrechnungsprozesses eine geänderte E9-Erklärung einreichen.

Wichtiger Hinweis: Eine geänderte Erklärung kann nur zukünftige Ratenzahlungen korrigieren – sie kann die ursprüngliche Überzahlung nicht verhindern. Die AADE berechnet jedoch automatisch die nachfolgenden Zahlungen auf der Grundlage Ihrer Korrekturen neu.

Warnsignal: Meldung „Unvollständige Daten”

Wenn Ihre Abrechnung die Meldung „Steuer auf unvollständigen Daten berechnet” enthält, sind Sie verpflichtet, eine berichtigte E9-Erklärung einzureichen. Diese Warnung bedeutet in der Regel, dass das System aufgrund fehlender Informationen den höchstmöglichen Steuersatz angewendet hat.

Zeitplan und nächste Schritte

* Voraussichtliches Veröffentlichungsdatum: Mitte März 2026
* Zugang: Über myAADE.gov.gr
* Berichtigte Erklärungen: Verfügbar nach Veröffentlichung der Abrechnungen
* Zahlungsfristen: Werden mit den Abrechnungen bekannt gegeben

Hania News

Erwarten Sie in diesem Jahr größere Änderungen bei Ihrer ENFIA-Rechnung? Teilen Sie uns Ihre Bedenken und Erfahrungen in den Kommentaren unten mit. 

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