Ab 2026 verbietet Griechenland Barzahlungen für Mieten: Alle Mieten müssen per Banküberweisung bezahlt werden

Kurznachricht vom Freitag, 28. November 2025:

Wohnhäuser in Heraklion
Wohnhäuser in Heraklion

Ab dem 1. Januar 2026 stehen dem griechischen Mietmarkt große Veränderungen bevor. Ein neues Gesetz (Gesetz 5222/2025) wird die Barzahlung von Mieten sowohl für neue als auch für bestehende Mietverträge verbieten. Ab diesem Datum müssen alle Mietzahlungen für Wohnraum ausschließlich per Banküberweisung auf das offiziell registrierte Bankkonto des Vermieters erfolgen.

Warum diese Änderung?

Die griechische Regierung möchte die Transparenz erhöhen, eine ordnungsgemäße Steuererklärung sicherstellen und den Mietmarkt modernisieren, indem alle Transaktionen in das digitale Zeitalter überführt werden. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, nicht deklarierte Einkünfte zu bekämpfen und die Steuerkonformität zu verbessern.

Was Mieter wissen müssen:
– Die Miete muss per Banküberweisung oder Überweisung direkt auf das vom Vermieter angegebene IBAN-Konto gezahlt werden.
– Zahlungen in bar, per Scheck oder über Dritte (z. B. Rechtsanwälte oder Immobilienverwalter) sind nicht mehr zulässig.
– Die Miete muss innerhalb der ersten fünf Tage jedes Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen.
– Alle Banküberweisungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Was Vermieter wissen müssen:
– Vermieter müssen ein spezielles Bankkonto bei der griechischen Steuerbehörde (AADE) anmelden, das ausschließlich für den Empfang von Mietzahlungen bestimmt ist. Gemeinschaftskonten sind nur zulässig, wenn der Name des Vermieters an erster Stelle steht.
– Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern muss jeder Eigentümer über ein eigenes registriertes Konto verfügen und seinen Anteil direkt erhalten.
– Um den wertvollen Steuerabzug von 5 % für Immobilienabschreibungen und Reparaturen zu behalten, muss jede monatliche Mietzahlung bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres per Banküberweisung erfolgen.
– Mieteinnahmen, die auf das registrierte Konto eingezahlt werden, können von der AADE sofort beschlagnahmt werden, wenn der Vermieter Steuern oder andere Schulden gegenüber dem Staat hat.

Neue Steuerklassen für Mieteinnahmen:
Die Reform führt auch einen neuen mittleren Steuersatz ein, wodurch sich die Steuerlast für viele Vermieter erhöht:
– Bis zu 12.000 €: 15 %
– 12.001 € – 24.000 €: 25 %
– 24.001 € – 36.000 €: 35 %
– Über 36.000 €: 45 %

Das bedeutet, dass Vermieter, die zwischen 1.000 € und 2.000 € pro Monat verdienen, mit einer erheblichen Steuererhöhung rechnen müssen.

Was Sie jetzt tun sollten:
– Vermieter sollten alle Mietverträge aktualisieren und die obligatorische Bankzahlungsklausel aufnehmen.
– Eröffnen oder benennen Sie ein persönliches Bankkonto, das ausschließlich für Mietzahlungen bestimmt ist.
– Achten Sie auf die offizielle Bekanntgabe der AADE zum Registrierungsverfahren und führen Sie dieses umgehend durch.

Diese neue Gesetzgebung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Verantwortlichkeit auf dem griechischen Mietmarkt. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen sich jetzt vorbereiten, um Strafen, den Verlust von Steuervorteilen oder unerwartete Pfändungen von Mieteinnahmen zu vermeiden.

Quelle: greekcitytimes

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