Drohne fliegen auf Kreta

Mit der Drohne auf Kreta fliegen.

Drohne Kreta
Eine Drohne über Kreta.

Mit einer Drohne lassen sich schöne Luftaufnahmen auf Kreta machen. Allerdings muss so einiges beachtet werden, um Scherereien mit den griechischen Behörden aus dem Weg zu gehen.

Hinzu kommt außerdem, dass es auf der Insel gerade im Sommer oft sehr windig ist. Starke Winde, welche wochenlang nahezu ununterbrochen anhalten können und somit ein vernünftiges Fliegen mit der Drohne praktisch für längere Zeit unmöglich machen.

Ich fokussiere mich hierbei auf die ‚offene Klasse‘ (‚Open‘) und Unterkategorie ‚A1‘, sowie der Drohnen-Klasse ‚C0‘.
Zurzeit sind bereits die ersten Drohnen mit einer EU-Zertifizierung in den Klassen ‚C0‘ bis ‚C4‘ erhältlich (siehe nachfolgende Angebote). Alle Drohnen bis 250 Gramm Startgewicht, welche bis zum 1.1.2024 auf den Markt gebracht wurden oder noch werden, fallen in die ‚offene Klasse‘ mit Unterkategorie ‚A1‘ und sind am gängigsten, da lediglich eine Registrierung und je nach Umständen eine zumeist günstige Versicherung notwendig ist, jedoch kein EU-Drohnenführerschein u.s.w.

Der Autor verwendet aktuell folgende Drohne mit diesem Zubehör und empfiehlt diese auch ausdrücklich:

DJI Mini 2 SE
DJI Mini 2 SE Fly More Combo

Überblick zur Drohnen-Regulierung in Griechenland

Seiteninhalt:

Die EU-Drohnenverordnung ist in Griechenland am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Dadurch wurden die Regeln für Drohnenpiloten in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert.
Deshalb muss man sich nur noch in einem EU-Land als Betreiber registrieren und die EU-Drohnenlizenz wird auch länderübergreifend anerkannt. Die Registrierung soll in der Regel in dem Land erfolgen, indem man seine Drohne zum ersten Mal fliegt.

Die Registrierung in Griechenland erfolgt mithilfe des Taxis-NET, der hiesigen Online-Steuerverwaltung. Außerdem muss diese jährlich, zusammen mit einer geringen Gebühr (ca. 20 €), verlängert werden.
Die Registrierung in Griechenland ist deshalb nur möglich, wenn man über eine griechische Steuernummer mit Taxis-NET Passwort verfügt, worüber in der Regel allerdings nur hier dauerhaft wohnende EU-Bürger mit Steuerpflichten verfügen.

Registrierung als Drohnenpilot

Die Registrierung ist für alle Drohnenbetreiber obligatorisch, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet, also z. B. mit Kamera oder Mikrofon. Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen, sind ebenfalls ausgenommen – allerdings gibt es soweit mir bekannt, noch kein dafür zugelassenes Modell.


Die Registrierung wird in allen Ländern anerkannt, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben.

Kennzeichnung

Alle Drohnen müssen gut sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet sein. Falls vorhanden, muss die Nummer auch in das Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden.

Drohnen-Lizenz

Je nach Kategorie (nicht C0) müssen die Drohnenbetreiber Prüfungen ablegen, um die EU-Drohnenlizenz zu erhalten. Diese werden in allen Ländern anerkannt, die auch die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben.

Einsatz einer DJI Mini 2 SE
Einsatz einer DJI Mini 2 SE, welche keine Drohnen-Lizenz benötigt.

Unterscheidung nach Kategorien

Es gibt die ‚Offene Kategorie‘ (mit drei Unterkategorien A1 bis A3), ‚Spezielle Kategorie‘ und die ‚Zertifizierte Kategorie‘. Es gibt keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.

Maximale Flughöhe

120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der ‚Offenen‘ Kategorie.
Von Flughäfen muss 8 Kilometer Abstand gehalten werden und außerdem gibt es großflächige Gebiete ‚überwachten Luftraums‘ um die Flughäfen auf Kreta herum, die nur nach einer vorherigen Anmeldung von Drohnen genutzt werden dürfen.
Zudem muss grundsätzlich die Privatsphäre von Personen und die die der Grundstückseiugentümer respektiert werden.

Elounda
Elounda in der Drohnen-Ansicht in maximaler zulässiger Flughöhe.

Nationale Besonderheiten in Griechenland

Jedes EU-Land kann bestimmte Aspekte seiner Drohnenvorschriften selbst festlegen. Für Griechenland gelten zusätzlich zu den europäischen Vorschriften die folgenden Anforderungen:
Ist eine Drohnenversicherung vorgeschrieben?
Ja, für private Flüge mit Drohnen ab 4 kg und für gewerbliche Flüge mit allen Gewichtsklassen. Nein, für die üblichen leichten Drohnen (bis 250 Gramm), sofern sie nicht gewerblich genutzt werden.
Mindestalter für Drohnen-Piloten:
16 Jahre

Ihr müsst für Griechenland eine Versicherung für Eure Drohne abschließen, wenn diese für geschäftliche Zwecke genutzt wird oder auch für private Zwecke, wenn sie 4 kg oder mehr wiegt. Wenn möglich, sollte auch eine übersetzte Version (zumindest in Englisch) des Versicherungsnachweises nach Griechenland mitgenommen werden, was bei der Einreise oder eine Kontrolle hilfreich ist.

Obwohl in vielen Ländern die gleichen EU-Vorschriften gelten, gibt es manchmal zusätzliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
So müssen man beispielsweise in Griechenland eine Genehmigung beantragen, wenn der ‚überwachte Luftraum‘ (auf der Karte blau umrandet) genutzt werden soll.
Dieses Formular muss dazu ausgefüllt werden und an die E-Mail-Adresse [email protected] geschickt werden.

Sicherheitsabstände und Flugverbote in Griechenland

Von Flughäfen muss ein Abstand von 8 Kilometern eingehalten werden. Das bedeutet, dass man auf fast allen griechischen Inseln mit Ausnahme Kretas, die einen Flughafen haben, nicht fliegen kann, da viele der anderen Inseln recht klein sind. Ausnahmen sind mit einer schriftlichen Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde möglich.

Flugverbote gelten über militärischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Gefängnissen und anderen staatlichen Einrichtungen. Darüber hinaus darf man eine Drohne nicht über Menschenansammlungen, bewohnten Gebieten, Parkplätzen und Straßen betreiben. Die Flugverbotszonen können mit der kostenlosen Applikation Drone Aware – GR ermittelt werden.

Die Eigentümer von Grundstücken (dies gilt auch für Hotels) müssen einem Start auf ihrem Grundstück zustimmen und die Persönlichkeitsrechte müssen respektiert werden. Flüge in Naturschutzgebieten sind nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Für Flüge über oder auch in der Nähe archäologischer Stätten und Ausgrabungsstätten muss eine Genehmigung des Kulturministeriums eingeholt werden.

Die hier aufgeführten Drohnenbestimmungen für Griechenland wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.


BESTE PAUSCHALREISEN NACH KRETA:
Drohne voraus
Drohne voraus!

FAQ-Liste zum Drohnen-Fliegen in Griechenland

In griechischer Sprache gibt es hier eine ausführliche FAQ-Liste zum Drohnen-Fliegen in Griechenland, von der nachfolgend die wichtigsten Informationen für den privaten Flug von Drohnen der ‚offenen Kategorie‘ zusammengefasst und übersetzt wiedergegeben sind:

Kann ich meine Drohne fliegen, wohin ich will? (Frage 6)

Griechenland hat, wie jeder EASA-Mitgliedstaat, geografische Drohnenzonen definieren, das sind Gebiete, in denen Drohnen nicht fliegen dürfen (z. B. Nationalparks, Stadtzentren oder in der Nähe von Flughäfen) oder nur unter bestimmten Bedingungen oder mit einer Fluglizenz geflogen werden können. Die geografischen Zonen gelten für alle Kategorien von Drohnen.
Diese Flugverbotszonen finden sich hier !
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Drohne in der Nähe oder in einem Gebiet fliegen dürfen, in dem eine laufende Notfallsituation besteht!

Kann ich mit meiner Drohne über Menschen fliegen? (Frage 7)

In der Kategorie ‚Offen‘ (‚Open‘) dürfen unbeteiligte Personen nicht überflogen werden, es sei denn, Sie haben eine privat betriebene Drohne mit einem Gewicht von weniger als 250 g oder eine auf dem Markt gekaufte Drohne mit einem ‚Class Identification Label‘ (CE) von 0 (also bis 250 Gramm) oder 1. In jedem Fall sollte man versuchen, die Zeit zu minimieren, in der man über Menschen hinwegfliegt.

Wer ist eine ‚unbeteiligte Person‘ bei einem Drohnenflug? (Frage 8)

Eine unbeteiligte Person ist eine Person, die nicht an der Operation mit der Drohne teilnimmt oder die Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen der betriebenen Drohne nicht kennt. Beteiligt ist die Person, die an der Aktivität teilnimmt, das Risiko versteht und in der Lage ist, die Position der fliegenden Drohne zu kontrollieren.

Um als ‚beteiligt‘ zu gelten, muss eine Person daher:
– ausdrückliche Zustimmung zur Teilnahme an der Aktivität geben (z. B. Zustimmung, dass die Drohne über sie hinwegfliegt);
– vom Drohnenbetreiber Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen zu erhalten, die im Notfall anzuwenden sind,
– und nicht mit anderen Aktivitäten beschäftigt sein, um die Position der Drohne überprüfen zu können und im Falle eines Vorfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kollision mit der Drohne zu vermeiden.

Beispiele für unbeteiligte Personen: Zuschauer, die sich zu Sportaktivitäten, Konzerten oder anderen Massenveranstaltungen versammeln, Menschen am Strand oder in einem Park oder auf der Straße.

Was gilt bei einer Drohnenaktivität als ‚Ansammlung von Menschen‘? (Frage 9)

Wenn eine Menschengruppe so dicht ist, dass die Möglichkeit der Versammelten, ungehindert zu entkommen oder sich zu entfernen, eingeschränkt ist, dann haben wir eine Menschenmenge.

Beispiele für Menschenansammlungen:
– sportliche, kulturelle, religiöse oder politische Veranstaltungen,
– gut besuchte Strände oder Parks an einem sonnigen Tag,
– Geschäftsstraßen während der Ladenöffnungszeiten,
– Skigebiete, Pisten, Bahnen.

Wie hoch kann ich meine Drohne fliegen? (Frage 10)

Drohne über Strand
Drohne im Flug über einem Strand auf Kreta.
Ihre maximale Flughöhe beträgt in der Regel 120 Meter über der Erdoberfläche. Wenn Sie ein Hindernis höher als 120 m überfliegen müssen, dürfen Sie bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses fliegen, jedoch nur, wenn eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers des Hindernisses vorliegt (z. B. ein Vertrag mit dem Eigentümer eines Gebäudes oder Windrades zur Durchführung eine Inspektion). In einem solchen Fall können Sie in einem horizontalen Abstand von 50 m zum Hindernis fliegen.

Wenn Sie in einer hügeligen Umgebung operieren, müssen Sie die Drohne in einem Abstand von 120 m vom nächsten Punkt des Bodens halten. Das bedeutet, dass es Bedingungen wie auf einem Hügel geben kann, wo Sie, selbst wenn Sie Ihre Drohne 120 m von der Seite des Hügels entfernt halten, tatsächlich mehr als 120 m über dem Talboden fliegen. Solange Sie also Ihre Drohne innerhalb von 120 m von der Seite des Hügels halten, ist Ihr Flug legal.

Gibt es ein Mindestalter zum Fliegen einer Drohne? (Frage 11)

Das Mindestalter für Drohnenführer, welche auch im Informationssystem registriert werden müssen, beträgt in der Kategorie ‚Offen‘ (‚Open‘) und ‚Spezial‘ (‚Special‘) 16 Jahre. Es gibt jedoch kein Mindestalter, um eine Drohne mit der Kennzeichnung C0 (Spielzeug) in der Unterkategorie A1 zu fliegen.

Brauche ich eine Versicherung, wenn ich eine Drohne fliege? (Frage 12)

Eine Haftpflichtversicherung in Griechenland ist nur für diejenigen Drohne erforderlich, die entweder für geschäftliche Zwecke oder ab 4 kg Startgewicht bei privaten Gebrauch verwendet werden.

Drohne DJI Mini 2
Für eine privat genutzte Drohne DJI Mini 2 ist in Griechenland keine Versicherung notwendig.

Wann gehört meine Drohne zur offenen (‚Open‘) Kategorie? (Frage 13)

Wenn
– sie eine der CE-Kennzeichnungen 0, 1, 2, 3 oder 4 trägt,
– oder privat hergestellt ist und weniger als 25 kg wiegt, oder
– vor dem 1. Januar 2023 gekauft und ohne Klassenidentifikationsetikett (CE) ausgestattet,
– wird nicht direkt über Personen eingesetzt, es sei denn, sie sind leichter als 250 g,
– wird in Sichtweite (VLOS) gehalten oder der Fernbediener erhält visuelle Unterstützung von einem UA-Beobachter,
– fliegt in einer Höhe von nicht mehr als 120 Metern,
– befördert keine gefährlichen Materialien und wirft keine Materialien im Flug ab.

Wie bestimme ich die offene Unterklasse, in der ich meine Drohne fliege? (Frage 14)

Die offene Unterkategorie wird bestimmt durch
– das Etikett mit der Klassenkennzeichnung (CE) (0, 1, 2, 3 oder 4), das vom Hersteller an der Drohne angebracht wird,
– oder das Gewicht der Drohne, wenn sie privat gebaut wurde oder kein CE-Label (Class Identification) trägt (für gekaufte Drohnen vor dem 1. Januar 2023).

Was sind die Anforderungen in den Unterkategorien der offenen (‚OPEN‘) Kategorie? (Frage 15)

Drohnen können unter Betriebsbedingungen eingesetzt werden, je nachdem, zu welcher offenen Unterkategorie sie gehören, wie nachfolgend beschrieben:

CE-gekennzeichnete Drohnen der Kategorie 0 oder privat gebaute Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm können in der Unterkategorie A1 geflogen werden, d.h. fast überall, außer über Menschenansammlungen oder Gebieten, in denen der Flugverkehr dies nicht zulässt (siehe DAGR-Karte).

Drohnen mit Kategoriekennzeichnung (CE) 1 dürfen auch in der Unterkategorie A1 verwendet werden, aber es müssen Flüge über unbeteiligte Personen minimiert werden.

Drohnen mit Kategoriekennzeichnung (CE) 2 dürfen in der Unterkategorie A2 , also im urbanen Umfeld, eingesetzt werden. Allerdings muss die Drohne in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen gehalten werden. Der Mindestabstand muss der Höhe entsprechen, in der die Drohne fliegt (z. B. wenn Sie in einer Höhe von 30 m fliegen, stellen Sie sicher, dass die nächste unbeteiligte Person mindestens 30 m von der Stelle entfernt ist, an der die Drohne senkrecht aus der Luft fallen könnte).

Drohnen, die ein CE-Kennzeichen der Klasse 3 oder 4 tragen oder privat hergestellt sind und bis zu 25 kg wiegen, dürfen in der Unterkategorie A3 verwendet werden . Das bedeutet, dass sie niemals in einer städtischen Umgebung verwendet werden können und Sie die Drohne mindestens 150 m von Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten entfernt halten müssen. In jedem Fall müssen Sie vermeiden, in Gebieten zu fliegen, in denen der Flugverkehr verboten ist (siehe DAGR-Karte).

Müssen alle Bediener zum Fliegen einer Drohne geschult werden? (Frage 16)

Ja, im Allgemeinen sollten diese eine Schulung haben, die der Drohnenkategorie entspricht, die sie verwenden werden.
Nur wenn es sehr leichte Drohnen sind, müssen Sie nicht trainieren:
– Wenn die Drohne ein CE-Zeichen der Klasse 0 (unter 250 Gramm, z.B. DJI Mini 2, DJI Mini 3, DJI Mini SE, DJI Mavic Mini, FIMI X8 Mini Pro, DJI Ryze Tello) hat, müssen Sie nur die Anweisungen des Herstellers kennen.
– Wenn die Drohne privat gebaut ist und weniger als 250 g wiegt, müssen Sie keine Schulung absolvieren.

In der offenen Kategorie müssen alle anderen Betreiber, die in den Unterkategorien A1, A2 und A3 fliegen:
– Machen Sie sich mit der Bedienungsanleitung des Herstellers vertraut
– ein Online-Schulungen zu absolvieren.
– den Online-Wissenstest erfolgreich absolvieren (40 Multiple-Choice-Fragen)

Sobald das obige Verfahren abgeschlossen ist, stellt die CAA das ‚E-Learning-Abschlusszertifikat‘ aus. Damit kann man in den Unterkategorien A1 und A3 fliegen.

Die CAA ist für die Ausstellung dieser Zertifikate verantwortlich. Alle Fernbedienerzertifikate sind fünf Jahre lang gültig. Wenn die Neuausstellung vor Ablauf des Zertifikats erfolgt, kann der Fernoperator an einem Auffrischungskurs teilnehmen oder eine theoretische Wissensprüfung gemäß dem oben Gesagten ablegen. Erfolgt die Neuausstellung nach Ablauf des Zertifikats, wiederholt er den gesamten Prozess seiner Zertifizierung von Anfang an.

Sind Drohnenbetreiber-Zertifikate für ganz Europa gültig? (Frage 18)

Ja, sie gelten für alle EASA-Mitgliedsstaaten. Die Vorschriften erlauben es den Betreibern, den Kurs auszuwählen, der ihre Schulungen und Prüfungen durchführt und ihre Zertifikate ausgibt.

Muss ich eine Genehmigung oder Lizenz erhalten, bevor ich meine Drohne in der offenen Kategorie fliegen kann? (Frage 19)

Für Flüge in der offenen Kategorie ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Bitte halten Sie sich jedoch genau an die DAGR-Karte, um unter den Betriebsbedingungen der offenen Kategorie zu fliegen, aber nur in zugelassenen Gebieten.

Beleuchtete Drohne
Beleuchtete Drohne am Himmel in der Abenddämmerung.

Welche Pflichten habe ich als Drohnenbetreiber in der offenen Kategorie? (Frage 20)

Als Betreiber einer Drohne der offenen Kategorie müssen Sie:
– Stellen Sie sicher, dass die Drohne die Registriernummer der betriebenen Drohne anzeigt (z. B. auf einem Aufkleber) und dass dieselbe Nummer (sofern vorhanden) an das Fernidentifikationssystem der Drohne übertragen wurde.
– das Betriebsverfahren definieren (schriftliche Verfahren sind erforderlich, wenn der Betreiber mehr als einen Bediener einsetzt, andernfalls reicht es aus, wenn der Bediener die vom Hersteller im Benutzerhandbuch angegebenen Verfahren befolgt).
– Stellen Sie sicher, dass der Bediener und das Personal, das den Betrieb der Drohne unterstützt, mit dem Benutzerhandbuch vertraut sind und über die entsprechenden Kenntnisse und Zertifizierungen für die jeweilige Drohnenkategorie verfügen.
– Stellen Sie sicher, dass sich die am Drohnenbetrieb beteiligten Personen der Risiken bewusst sind, die mit Einsatz in den von ihnen betriebenen Unterkategorien verbunden sind.

Die Nichteinhaltung der Pflichten des Verantwortlichen zieht Geldbußen und andere Verwaltungsstrafen nach sich.

Welche Pflichten habe ich beim Flug einer Drohne in der offenen Kategorie? (Frage 21)

Als Fernoperator in der offenen Kategorie sollten Sie:
Vor dem Flug:
– die für die Art des Einsatzes, den sie durchführen werden, erforderliche Ausbildung und Prüfung abgeschlossen haben.
– die aktuellsten Informationen über alle von der CAA veröffentlichten geografischen Flugverbotszonen haben.
– die Überprüfung auf Hindernisse und auf die Anwesenheit von Personen, die nicht am Betrieb der Drohne beteiligt sind (es sei denn, Sie betreiben in der Unterkategorie A1 eine selbstgebaute Drohne oder eine Drohne mit CE-Kennzeichen der Kategorie 0)
– zu prüfen, ob die Drohne für den Flug geeignet ist und für welche Funktion sie bestimmt ist.
– Stellen Sie sicher, dass die Fernbedienung ordnungsgemäß funktioniert (falls vorhanden) und
– Stellen Sie sicher, dass das Gewicht der Drohne innerhalb der Kategorie- oder Unterkategorie-Grenze des beabsichtigten Einsatzes liegt.

Beim Fliegen in der offenen Klasse müssen Sie beachten:
– Betreiben Sie die Drohne nicht, wenn Sie aufgrund des Konsums von halluzinogenen Substanzen oder Alkohol oder aufgrund einer Krankheit nicht fit sind.
– Halten Sie die Drohne auf Abstand, damit Sie sie gut sehen können. Sie können einen UA-Beobachter verwenden, um den Luftraum zu überwachen, wenn Sie im First-Person-Modus (FPV) fliegen möchten. Beobachter sollten in Ihrer Nähe sein, damit sie sich sofort mit Ihnen verständigen können, falls sie ein Hindernis sehen und Ihnen Anweisungen geben, z.B. für die sofortige Landung der Drohne.
– Wenn Sie oder der Beobachter ein bemanntes Flugzeug sehen, müssen Sie diesem Vorrang einräumen und sicherstellen, dass die Drohne davon entfernt ist. Wenn Sie Zweifel an der Operation haben, sollten Sie die Drohne sofort landen.
– die Beschränkung der geografischen Zonen einhalten.
– Bedienen Sie die Drohne gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers.
– die Verfahren des Drohnenbetreibers einhalten.
– Die Drohne nicht betreiben, wenn eine Notfallsituation im Gange ist.

einfaches Drohnen-Modell
Ein älteres, einfaches Drohnen-Modell.

Kann ich meine alte Drohne in der ‚offenen‘ Klasse nach dem 31.12.2020 ohne Klassenkennzeichen fliegen? (Frage 22)

Ja, vom 31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2023 können Sie Ihre Drohne ohne Klassenkennzeichnung (CE) in der offenen Kategorie unter den folgenden Bedingungen fliegen:
– Drohnen mit einem maximalen Startgewicht (MTOM) von weniger als 500 g dürfen nicht über Menschen geflogen werden und der Bediener muss eine Ausbildung absolvieren, die der eines Bedieners der Unterkategorie A1 entspricht.
– Drohnen mit einem MTOM von weniger als 2 kg können 50 m oder mehr (horizontal) von Menschen entfernt geflogen werden, und der Bediener sollte eine Ausbildung erhalten, die der eines Bedieners der Unterkategorie A2 entspricht
– Drohnen mit einem MTOM von weniger als 25 kg können in menschenleeren Gebieten geflogen werden, in einer Entfernung von 150 m oder mehr von privaten Gebieten, und der Bediener sollte eine Ausbildung absolvieren, die der eines Bedieners der Unterkategorie A3 entspricht.

Nach dem 1. Januar 2023 können Sie Ihre Drohne ohne Klassenkennzeichnung (CE) fliegen, jedoch nur in den folgenden Unterklassen des Betriebs:
– A1, wenn die maximale Startmasse (MTOM) der Drohne weniger als 250 g beträgt oder
– A3, wenn das MTOM der Drohne weniger als 25 kg beträgt.

Fällt die von mir gebaute Drohne in die offene Kategorie? (Frage 24)

Ja, die selbstgebaute Drohne arbeitet in der offenen oder speziellen Kategorie. In der offenen Kategorie kann sie in den Unterkategorien eingesetzt werden:
– A1, wenn das Startgewicht weniger als 250 g beträgt.
– A3, wenn das Startgewicht weniger als 25 kg beträgt.

Ich bin ein Nicht-EU-Bürger und besuche Europa und beabsichtige, meine Drohne in der offenen Kategorie zu fliegen. Muss ich mich registrieren? (Frage 25)

Als Nicht-EU-Bürger müssen Sie sich im ersten EU-Land registrieren, in dem Sie Ihre Drohne einsetzen möchten.
Sie erhalten dann eine Operator-Registrier-Nummer, die auf allen Drohnen, die Sie besitzen, auf einem Aufkleber angebracht sein muss. Sie müssen auch die ‚Operator Registration Number‘ in das ‚Remote Identification System‘ Ihrer Drohne hochladen, sofern vorhanden.

Werden meine Fähigkeiten als Drohnenführer als Nicht-EU-Bürger für die offene Kategorie in der EU anerkannt? (Frage 26)

Da es im Bereich Drohnen noch keine gegenseitige Anerkennung zwischen der EASA und Drittstaaten gibt, werden in Ihrem Wohnsitzland erworbene Ausbildungen oder Qualifikationen in der EU nicht anerkannt.

Start einer Drohne
Vorbereitungen zum Start einer Drohne.
Oval@3x 2

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